Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten. Die jeweiligen Eigenanteile können je nach Krankenkasse und verordneter Behandlung variieren.
Seit dem 01.01.2004 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € pro Rezept selber zahlen müssen.
Die Höhe der Zuzahlung ist auf maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens begrenzt. Für schwerwiegend chronisch Kranke liegt die Höhe der Zuzahlung bei max. 1 % der Jahresbruttoeinnahmen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung für Heilmittel befreit.