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Häufig gestellte Fragen

Benötige ich für die Behandlung eine Überweisung vom Arzt?

Für eine therapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Für prophylaktische Maßnahmen, wie z. B. Massagen, Bewegungstherapie, etc. können Sie uns auch direkt aufsuchen.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für die Physiotherapie?

Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten. Die jeweiligen Eigenanteile können je nach Krankenkasse und verordneter Behandlung variieren.

Seit dem 01.01.2004 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € pro Rezept selber zahlen müssen.

Die Höhe der Zuzahlung ist auf maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens begrenzt. Für schwerwiegend chronisch Kranke liegt die Höhe der Zuzahlung bei max. 1 % der Jahresbruttoeinnahmen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung für Heilmittel befreit.

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Was ist, wenn ich ein Rezept von der Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- oder Wegeunfällen) habe?

Behandlungen nach einem Arbeits-/Wegeunfall, werden zu 100 % von der Berufsgenossenschaft getragen und sind somit von der Zuzahlung befreit.

Wie lange ist mein Rezept (gesetzlich versichert) gültig?

Sobald Ihnen Ihr Arzt ein Rezept ausgestellt hat, sollten Sie baldmöglichst einen Termin vereinbaren.

Bei gesetzlich Krankenversicherten muss die Behandlung innerhalb von 10 Tagen nach Rezeptausstellung beginnen. Darüber hinaus sollte die Behandlung nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, da die ärztliche Verordnung sonst ungültig wird.

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Wie viele Rezepte kann ich (im Quartal) bekommen? Wer entscheidet das?

Wie viele Rezepte ein Patient bekommt, ist nicht quartalsabhängig, sondern richtet sich nach der Diagnose des Arztes sowie den Vorgaben des Heilmittelkataloges. Siehe auch: www.heilmittelkatalog.de

Kann ich die Physiotherapie oder andere Therapien auch selbst bezahlen?

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit alle Dienstleistungen unserer Praxis auch als Privatleistung in Anspruch zu nehmen.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Eine Behandlung dauert in der Regel 20 bis 60 Minuten. Die exakte Dauer hängt vom Umfang der Behandlung ab. Genaue Details erfahren Sie, wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren.

Was muss ich zur ersten Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung, die Versichertenkarte und ein großes Handtuch mit. Darüber hinaus sollten Sie bequeme Kleidung tragen. Ferner möchten wir Sie bitten, pünktlich zu kommen, damit die Behandlung in voller Länge durchgeführt werden kann.

Was ist, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Sollten Sie mal aus einem wichtigen Grund einen Termin nicht wahrnehmen können, sollten Sie uns dies so rechtzeitig wie möglich mitteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Da wir in der Regel eine Liste von Patienten haben, die auf einen Behandlungstermin warten, können wir diesen so den freigewordenen Termin anbieten. Kurzfristigere Absagen müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.

Was sind Heilmittel?

Heilmittel sind nichtärztliche Dienstleistungen, die in den Heilmittel-Richtlinien und dem dazugehörigen Heilmittelkatalog festgelegt sind. Der Heilmittelkatalog legt für gesetzlich Krankenversicherte die medizinisch notwendigen Maßnahmen fest, die von Dienstleistern (wie beispielsweise Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten) erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Sie können dazu beitragen, Krankheiten zu verhindern, zu heilen, Beschwerden zu lindern und eine Verschlimmerung zu vermeiden.

Ich würde anderen gerne etwas Gutes tun und Anwendungen in Ihrer Praxis verschenken. Erstellen Sie Gutscheine?

Natürlich erhalten Sie bei uns auch Gutscheine. Insbesondere Massagen werden gerne verschenkt.

Wo kann ich als Patient Ihrer Praxis Informationen zum Thema Datenschutz für Praxispatienten erhalten?

Patienten- Infos zum Thema Datenschutz erhalten Sie als Patient in unseren Praxen. Sie haben zudem die Möglichkeit, das Musterformular hier einzusehen.